Wir möchten betonen, dass wir versuchen alles uns Mögliche zu gewährleisten, um Ihnen eine risikoarme Rehabilitation zu gewährleisten und Sie, Ihre Mitrehabilitanden und unsere Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen. So haben wir in den zurückliegenden drei Jahren, trotz Corona, viele Gesundheitserfolge erzielen können und wollen das auch weiterhin mit Ihnen zusammen erreichen!
Weitere Fragen richten Sie bitte vorzugsweise per E-Mail an Info@Nordseeklinik.online
gültig ab 03.04.2023 – RJJ
Sie haben Anspruch auf Rehabilitation
Alle sozialversicherten Bundesbürger haben Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme. Dabei ist unerheblich, ob sie im Erwerbsleben stehen, oder schon berentet sind.
Wenn Sie gesundheitlich eingeschränkt sind oder an einer chronischen Erkrankung leiden, die Ihre Erwerbsfähigkeit negativ beeinflusst oder ihr soziales Leben beeinträchtigt, ist eine medizinische Rehabilitation notwendig.
Bei der Beantragung Ihrer medizinischen Rehabilitation gibt es einiges zu beachten. Dabei möchten wir Sie an dieser Stelle unterstützen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen hier einige hilfreiche und nützliche Materialien zum Download bereit. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne auch beratend telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung:
Telefon +49 (0) 46 81 599-0
E-Mail info@Nordseeklinik.online
Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme gegeben sein?
Rehabilitationsbedürftigkeit:
Gesundheitlich bedingte drohende und bereits bestehende Beeinträchtigung der Teilhabe, die einen mehrdimensionalen und interdisziplinären (fachübergreifenden) Ansatz der medizinischen Rehabilitation erforderlich macht.
Bei der Lungenerkrankung COPD bedeutet dies beispielsweise: Nichtrauchertraining, Ernährungsberatung, Bewegungstherapie für die oberen und unteren Extremitäten, ggf. psychologische Betreuung sowie die umfassende Beratung zum Umgang mit der Erkrankung.
Rehabilitationsfähigkeit:
Körperliche (somatische und physische) Verfassung des Patienten, sowie Motivation und Belastungsfähigkeit müssen gegeben sein.
Hinweis: Patienten mit einer Langzeit-Sauerstofftherapie und zum Teil auch mit einer nicht-invasiven Beatmung sind durchaus auch rehabilitationsfähig und profitieren von einem Heilverfahren. Hier ist darauf zu achten, dass die Klinik die notwendige Versorgung entsprechend sicherstellen kann.
Rehabilitationsprognose:
Eine medizinisch begründete (Wahrscheinlichkeits-)Aussage für den Erfolg der Rehabilitation. Auf Basis der Erkrankung und des bisherigen Verlaufs, über die Erreichung eines festgelegten Rehabilitationsziels, durch eine geeignete Rehabilitationsmaßnahme.
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